Neues Gestz Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers nicht mehr gültig.

  • Ich habe heute folgende Mail von Mitas bekommen und wenn ich das richtig verstehe

    muss ich meine Reifen eintragen lassen. Ich habe die Dimension 90/90-21 und 130/80-17 drauf

    und bin bis jetzt immer mit Reifenfreigabe durch den TÜV gekommen.

    Da meine Diva ja jetzt zum TÜV muss bin ich Mal gespannt was passiert.


    Hier die Mail


    Sehr geehrter Herr Hosang,


    danke für Ihre Anfrage. Leider sind die Tests für die gewünschte Unbedenklichkeitsbescheinigung noch

    nicht abgeschlossen.

    Sobald diese positiv erfolgt sind, lassen wir Ihnen das Dokument gerne zukommen.


    Eine Umbereifung auf andere Reifendimensionen über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach unserem

    Wissensstand von den Prüforganisationen nicht mehr akzeptiert.

    Diese zusätzlichen Dimensionen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.



    Mit freundlichen Grüßen / Sincerely yours

  • Ich gebe jetzt auch mal meinen Senf dazu!


    Der TÜV lief bei meiner PD03-Neuanschaffung jetzt im Mai aus, nachdem die alten Reifen bereits rissig waren, habe ich mir neue Metzeler Enduro 3 aufziehen lassen!

    Nun ist es so , daß ich in der Arbeit mit 3 TÜV-Prüfern zusammenarbeite, ein relativ frischer, zwei, mit denen ich schon lange zusammenarbeite, einen davon kenne ich schon mein gesamtes Berufsleben!

    Wie es halt so ist, drei TÜV-Prüfer, drei Meinungen!

    Der erste Prüfer (Ratet mal welcher) sagt, seit 21.8.2018 kam eine Anweisung für alle Amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) raus, nachdem immer eingetragen werden muß, wenn andere Reifengröße am Moped montiert ist als ab Werk eingetragen ist (In unserem Fall 90/90-21 vorn und 130/80-17 hinten, eingetragen sind nur die Zoll-Größen 3.00-21 bzw. 5.10-17).

    Nach dieser Anweisung muß eingetragen werden, und zwar ist eine Einzelabnahme mit Fahrversuch bis zur Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben.


    Der Zweite wollte mir die Reifen unbedingt eintragen, Fabrikatsbezogen und der Dritte wollte mir die Reifen eigentlich garnicht eintragen, aber ich habe Sie mir jetzt eintragen lassen, um späteren Ärger bei Kontrollen oder gar Unfällen zu vermeiden! Jetzt hat er mir die neue Reifengröße sogar ohne Fabrikatsbindung eingetragen!


    Ich konnte mir die neue Verbindliche Arbeitsanweisung Nr. 01-2018 vom 21.8.2018 durchlesen. Leider dürfen die Prüfer die Anweisung nicht herausgeben!

    So richtig verstanden habe ich das Amtsdeutsch nicht, anscheinend ist das auch für die aaS nicht so leicht zu verstehen, sonst würde nicht jeder das anders auslegen!



    Fakt ist, wer auf der sicheren Seite sein will, läßt sich die Reifen eintragen!


    Ich hoffe, ich konnte zur allgemeinen Verwirrung beitragen;);(:(


    Gruß,

    Gerhard

  • Ich werde es vermutlich auch so machen, denn die Auswahl an entsprechenden Reifen ist verschwindend

    gering. Mal sehen was der Prüfer spricht. Am besten wäre ohne Fabrikatsbindung.

  • So heute beim TÜV gewesen. Die Diva (LM) Hauptuntersuchung bestanden ohne Mängel und Gemecker. Reifen sind jetzt bei beiden eingetragen.

    Den 130/80-17 sind auf beiden montiert und jetzt eingetragen den 90/90-21 auch auf beiden montiert bei der Diva eingetragen beim Teufel (RM) war schon eingetragen. Der 140/80-17 war beim Teufel schon eingetragen und darf jetzt auch bei der Diva montiert werden.

    Fakt ist das ich die ganze Zeit trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung mit erloschener Betriebserlaubniss unterwegs war. Obwohl ich ja ohne Beanstandung immer TÜV bekommen habe.

  • Ich war heute bei der Dekra und meine XL600R PD03 wurde abgenommen. Bei den Reifen, ich habe jetzt Michelin drauf, reichte die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Eigentlich wollte ich sie direkt eintragen lassen bei der Gelegenheit. Die wussten nichts von Gesetztesänderung und Pflicht zum Eintragen und haben mir viel Spaß mit dem Moped gewünscht:)


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    Schöne Grüße


    Bertram

    ehemaliger Haldenfahrer

    Unna

  • Ich war letzte Woche auch bei der DEKRA, wenn auch mit der Dose.
    Habe den Prüfer drauf angesprochen und der wusste auch nichts von einer Änderung.