Neues Gestz Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers nicht mehr gültig.

  • Moin Moi, aus dem Norden,

    und ein Frohes Neues Jahr an Alle.


    ich hätte da mal eine Frage betreffend der Reifengröße.

    Mein Moped sollte wieder TÜV bekommen, leider akzeptiert der Prüfer nicht mehr die UBB ( Unbedenklichkeiztsbescheinigung ) des Reifenherstellers.

    Die Gesetzesgrundlage soll sichgeändert haben.

    Auf dem Moped sind Reiden V ( 90/90 21 MC 54S ), H ( 130/80-ä17 MC 65S) drauf .

    Für diese habe ich eine UBB von Pirelli.


    Diese Reifengröße steht aber nicht in der Zulassungsbescheinigung unter Po. 15.1 und 15.2.

    Dort sind 3.00-21 48R TUBEL und 5.10-17 67R TUBRL eingetragen.

    Aussage vom Tüvprüfer ( GTÜ ) ich müsste die Reifen in beim TÜV NORD annehmen lassen.

    Dies kann angeblich nur ein AAS ( Amtlich Anerkanter Sachverständiger ).

    Oder ich kaufe neue Reifen exact wie in der Zulassungsbescheinigung.

    Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung in 2018 gemacht.

    Bin für jeden Tip dankbar.

    Gruß Jens

  • Meiner Meinung nach war es nie Möglich mm- bezeichnete Reifen zu montieren wenn Zollgrößen eingetragen sind und umgekehrt.

    Versteht sich ohne Eintragung.

  • Hallo, in den FAQ 11.5 sind Freigaben für die PD03 von Metzler (Pirelli)

    Mit Angaben von Zoll und MM. Die sollten doch passen.

    Es grüßt der "wortkarge" Westfale

    Michael aus der grünen Eifel.

  • Danke für die Antworten,


    meine Frage war eher ob man andere Reifen ( Reifengrößen ) zwingend eintagen lassen muss?

    Oder reicht immer noch eine UBB?.

    Ich habe eine UBB für die montierten Reifen ( in mm ) von Pirelli für meine XL PD04.

    Damit hat Sie in der Vergangenheit imer TÜV bekommen.

    Jetzt soll ich diese extra eintragen lasssen.?????


    Jetzt sind Reifen von Pirelli / Metzler drauf. V ( 90/90 21 MC 54S ), H ( 130/80-ä17 MC 65S)

    Für diese habe ich eine UBB.

    Reicht dem Tüvprüfer aber nicht mehr.

  • V ( 90/90 21 MC 54S Tourance), H ( 130/80-ä17 MC 65S Tourance)


    Für diese habe ich eine UBB von Pirelli / Metzeler vom 20.04.2018.


    Die Frage lautet somit

    kann bei passenden Reifen mit passender UBB für mei Moped der TÜVprüfer die Plakette verweigern.

    Sprich müssen die Reifen extra eingetrage werden???

  • Danach sind deine Reifen nicht im Brief / Schein eingetragen.

    Wann war denn der letzte TÜV? 2018?

  • Meiner Meinung nach nicht. Welche geänderte Gesetzesgrundlage wird denn angeführt?

    In der Freigabe steht ausdrücklich, dass die Reifenbezeichnung nicht der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Bezeichnung entspricht, die Betriebserlaubnis jedoch nicht erlischt und eine Anbauabnahme nicht erfordelrich ist.

    XL600RM_1_Avatar-gross.jpg?dl=0 Dieter - XL 600RM PD04 '86 / Domi NX650 RD02 '91

  • Hallöchen,


    andere Reifengrössen müssen immer zwingend eingetragen werden.


    Wenn 3.00/21 bzw 5.10/17 ganz gleich von welchem Hersteller eingetragen sind, bekommt man mit 90/90 bzw 130/80 keinen TÜV.


    Ich habe genau die Erfahrung gemacht. Da halfen auch nicht Bescheinigungen, dass die Reifen ja, wir wissenes ja, baugleich sind.


    Aber auch hier half ein anderer Prüfer und gut wars. TÜV habe ich immer bekommen.


    In meinem Schein waren Reifen eingetragen, die schon seit Lichtjahren nicht mehr hergestellt werden. Also musste ich ja was alternatives montieren.


    Das Problem liegt hier nach meiner Meinung und Erfahrung, wie in all den Jahren zuvor zwischen mm und Zoll.


    Nur anscheinend wir der Amtsschimmel mit dem neuen Gesetz noch härter geritten.


    Hörs zwar auch zum ersten mal aber mich würde der Ausgang des Vorgangs sehr interessieren.


    Wen´s interessiert.....


    Fahre ja jetzt KTM LC4. Dort darf ich offiziell 150er oder 160er Hinterreifen fahren. Eingetragen hab ich 150er, fahre aber 160er und wollte diesen beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen mit,


    der Begründung, dass ich keine unnötigen Scherereien mit der Rennleitung haben will. Dort sagte man mir: ja sie dürfen diesen Reifen natürlich fahren aber eintragen tun wir diesen nicht, weil es


    unnötig sei und in den neuen Zulassungsbescheinigungen dies gar nicht mehr sein muss. Bei Problemen sollen die Herren in grün(blau) mal ihr Funkgerät benutzen und beim KBA die FIN abfragen.


    Dort ist das alles hinterlegt. Und.....es kam wie es kommen musste. Kontrolle und riesige Diskusion......aber ich hab Recht bekommen. Nach 40 Minuten durfte ich dann weiterfahren. Soviel zum


    Thema Gesetze und wie sie ausgelegt werden. Bullshit eben. Aber hier hat man wohl wieder den Goldesel erweckt.....Eintragen kostet Geld und ich hatte das Glück, mal einen Motorradfahrenden


    Menschen beim StVA anzutreffen, der bestens Bescheid wusste. Aber die 40 Minuten gingen von meiner Tour ab.


    Trotzdem....mich würde es brennend interessieren wie das Ding hier ausgeht.


    Gruß

    Andi

  • Ähnliches habe ich bei meinem Oldtimer und meiner Guzzi. Bei der Guzzi ist nicht einmal mehr die originale Größe eingetragen sondern die kleinst-mögliche Größe seit der Umstellung auf neue Papiere. Der total schwachgeistige Amtsschimmel weigert sich diesen Fehler zu korrigieren und selbst Nachforschung eines ebenfalls betroffenen Behörden Mitarbeiters endete in der Empfehlung, eine Kopie der alten Papiere mitzuführen. Meine Frage nach Rechtmäßigkeit von unbeglaubigten Kopien bei behördlichen Prüfungen wurde ignoriert. Es ist ein Kreuz.


    Ende vom Lied, man muß einen kompetenten Prüfer finden, der Zoll in mm umrechnen kann und genug Sachverstand hat, das einfach einzutragen.


    Ciao

    Eric

  • Moinsen,


    habe beim Verkehrsamt andere Reifengrößen eintragen lassen. ( Die Größe die bereits seit Jahren montiert sind ).

    Die UBB vom Reifenhersteller hat gereicht.

    12 Euro berappt und ab zum TÜV.


    Plakette ohn eMängel.

    ;)


    Ende gut alles gut.

  • Moin,


    völliger Quatsch! Der hatte mal keinen Bock das ist alles. Solche Aussagen werden gern mal getroffen um Ruhe zu haben vor Themen die die eigene Qualifikation übersteigen.

  • die Größen müssen passen....warte doch bis April, den ab dem Zeitpunkt gilt der Fall des Eintragmonopols... ich hsb am Montag die Ausssge bekommen, dass sie ab April auch die Eintragungen vornehmen dürfen... und lass dir die Reifen eintragen... habe ich auch früher schon machen lassen und da stimmte mir den Tüv immer zu, da es in Zoll...so gut wie keine guten Reifen gibt....

    L.g. Axel