XL-Treffen Süd 2019
Do. 11.7.-So 14.7
Wie einigen von euch schon bekannt sein dürfte, findet das Treffen dieses Jahr in den Vogesen in Frankreich statt, genauer in 70310 Faucogney-Et-La-Mer, 9 Rue Marcell-Mauffrey (Audienz-Gebäude der Prinzessin von Beaufrement ! )
Wir dürfen das Haus eines Freundes von mir nutzen, mit Innenhof, Scheune und Garten/Wiese.
Es können alle im Haus oder /und in der Scheune in Massenlagern schlafen, einige wenige Matratzen sind vorhanden, sicherheitshalber Isomatte mitbringen. Wer für sich schnarchen will, kann auch auf der Wiese zelten. Der Hausbesitzer hätte gerne 5.-€ pro Nacht pro Person. Wohnmobilstellplätze gibt es am Haus leider keine, aber im Dorf gibt es einen offiziellen Womoplatz für 4 Fahrzeuge. Ob Wohnwagen dort erlaubt sind und für mehrere Tage weiß ich nicht.
Anreise ist ab Donnerstag möglich.
Freitag und Samstag werden wie immer Ausfahrten durchgeführt, an dieser Stelle ein dickes Dankeschön an Dieter Fröhlich, er plant die Ausfahrten, eine Riesenarbeit!
Bitte bis 15.06.19 unter gebrunch@aol.com anmelden damit ich planen kann. Wer bis dahin 18.-€ auf ein von mir genanntes Konto überweist,bekommt Freitag und Samstag ein warmes Abendessen. Am Donnerstag werde ich für alle die wollen, ohne Voranmeldung, Nudeln mit Tomatensauce kochen, gegen Unkostenbeitrag. Frühstück wie gewohnt für 3,50 € pro Tag. Getränke werden vor Ort abgerechnet.
Noch was, das
geniale Rundum-Sorglos-Luxus-Paket von Jürgen und René kann ich
nicht bieten, jeder Teilnehmer wird gebeten etwas mit zu helfen,
damit es ein gelungenes Treffen wird. Der Sanitärbereich ist auch
nicht mit den gewohnten Gegebenheiten in Gruibingen und Rheinfelden
zu vergleichen, aber gut genug
Jetzt noch ein Satz der sein muss. Die Teilnahme am Treffen schließt die Zustimmung zu dieser Haftungsausschlusserklärung ein: HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Jeder Teilnehmer handelt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Gegenüber dem Veranstalter und dessen Beauftragten entsteht bei Sach-, Vermögens- oder Personenschäden kein Regressanspruch. Der Teilnehmer trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für sein Handeln. Jeder Teilnehmer hat sich bei der Veranstaltung so zu verhalten, dass er sich, Besucher, Personal des Veranstalters und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt. Beim Befahren des Veranstaltungsgeländes muss das Fahrzeug der StVZO entsprechen. Für den ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jeder Fahrer benötigt eine für gültige Fahrerlaubnis – Es besteht Helmpflicht. Eltern haften für ihre Kinder! Fahren ohne Helm oder unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten!
Beachtet bitte die etwas anderen Regeln für Motorradfahrer in Frankreich, Handschuhpflicht usw! Und auf Landstraßen seit Juli 2018 nur noch 80km/h, viele Blitzer…
Ich freue mich auf Euch!
Gruß, Gege