Reifen eintragen

  • Hallo,

    war gerade bei der Dekra zur HU.

    Alles in Ordnung, aber das ist Nebensache.

    Habe dann erfahren, dass ab 2020, an allen National zugelassenen Motorrädern, also unsere alten Schätzchen, alle Reifen eingetragen werden müssen, die Herstellungsdatum 2020 und neuer sind. Auch wenn eine Reifenfreigabe vorliegt.

    Das gilt natürlich nur, wenn eine Reifenbindung im Fzg.-schein eingetragen ist.

    Also entweder noch schnell Restbestände aus 2019 aufkaufen oder versuchen die Reifenbindung austragen zu lassen oder eben die Reifen eintragen :D

  • Hallo Jürgen,


    hat der Dekra-Mann oder Frau gesagt was ein Neueintrag eines Reifens bzw. die Austragung kostet?

    Bei mir sind der Metzler Enduro 1/2 und der Pirelli MT90 Scorpion eingetragen.

    Aktuell habe ich die Heidenau K60 Scout montiert. (noch aus 2017, deswegen erst einmal kein Thema), aber die Zeit wird kommen. ?


    Danke und viele Grüße

    Dirk

  • Bei der Frage vom Eintragen, musste er gleich ablehnen. :D

    Im Moment können sie an Motorrädern noch nichts eintragen, so die Aussage und hat mich zur Konkurrenz verwiesen.

    Er meinte auch, erst mal Reifen runter fahren, da könnte sich noch was ändern 8|

    Welche Reifen dann eingetragen werden könnten, wusste er auch noch nicht und meinte das wird vielleicht Empfehlungen des Fzg- Herstellers geben.

    Abwarten!!!

  • Hallo Jürgen,


    Heute war ich beim TÜV und habe den Prüfer mal auf die Reifen angesprochen.

    Ich dachte immer es muss auch der Reifenhersteller bzw. genau dieser Reifen benutzt werden, der in der Zulassungsbescheinigung II.

    Bei mir zum Beispiel ist, neben den alten Bezeichnungen 3.00-21/4PR und 5.10-17/4PR, auch der Pirelli MT90 in den Größen 90/90-21 M/C 54S und 130/80-17 M/C 65S eingetragen.

    Fahren tue ich die Heidenau ScoutK60 in den gleichen Größen wie der Pirelli, nur mit einem höheren Geschwindigkeitsindex.

    Der Prüfer meinte kein Problem, welcher Hersteller es ist, solange die Größe exakt stimmt und der Hersteller den Reifen für dieses Moped frei gibt.

    Es geht in den neuen Regelungen nur, wenn andere Reifengrößen gefahren werden, die nicht explizit in den Papieren stehen. Da hilft dann auch keine Freigabe vom Hersteller.


    Viele Grüße Dirk

  • Ich fürchte, der ganze Kram ist noch völlig unausgegoren - wirklich bestandsfeste Aussagen bekommt man derzeit nirgends. Mir ist das insofern im Moment ziemlich wurscht.

    Sometimes it takes a whole tank of fuel before you can think straight.

  • Ach ja, hab ich ganz vergessen.

    Habe mittlerweile meine Reifenbindung ganz austragen lassen.

    Hab also nur noch die Reifengröße drinn stehen.

    Macht ja auch Sinn, irgendwelche Reifen, die es schon 25 Jahre nicht mehr gibt, austragen zu lassen :D

  • @ Jürgen,

    dann schätz Dich glücklich, hier bei mir findest Du keinen TÜV Prüfer der mir meine Reifenbindung austrägt. Ich glaube ich komme zum nächsten TÜV mal bei Dir vorbei.

  • Ach ja, hab ich ganz vergessen.

    Habe mittlerweile meine Reifenbindung ganz austragen lassen.

    Hab also nur noch die Reifengröße drinn stehen.

    Macht ja auch Sinn, irgendwelche Reifen, die es schon 25 Jahre nicht mehr gibt, austragen zu lassen :D

    Das macht dann vielleicht auch bei mir Sinn den Reifenfabrikanten raus zu nehmen, weil es die Pirelli MT90 in der Größe des Hinterrades gar nicht mehr gibt. Auch wenn mein TÜV dies entspannt sieht und ich den Stempel bekomme, erspart es mir vielleicht mal Diskussionen mit der Rennleitung.


    Ich glaube ich frage bei meinem Prüfer auch mal an. ?

  • In der aktuellen Motorradzeitschrift ist ein Bericht bezüglich dem Chaos mit dem Reifeneintragen. Ich habe den Bericht so verstanden:
    Bisher konnte eine andere Reifengröße durch
    a) Motorradhersteller
    oder
    b) Reifenhersteller
    freigegeben werden.
    Ab Reifenherstellungsdatum 2020 kann nur noch eine Prüforganisation (TÜV) eine andere Reifengröße zulassen.

    Dazu war die folgende Übersicht in der Zeitschrift dargestellt.

    Aber wie gesagt, ich bin nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe. Lass mich gerne korrigieren.


    Reifeninfos klein 1.jpg

  • Jetzt muss ich mal blöd fragen. Haben unsere XLs eine EG-Typengenehmigung und/oder wo finde ich diese?

    Wenn ja, dann reicht es ja, wenn der Reifen im Bereich der zugelassenen Serienbereifung liegt.

    (laut dieser Tabelle) und dann ist die Frage was ist der Bereich der zugelassenen Serienbereifung. ?

    Oh man.....ich glaube so etwas gibt es nur in Deutschland. ?

  • Also ich verstehe das so:

    Serienbereifung vorne: 3.00-21

    Serienbereifung hinten: 5.10-17

    Alle anderen Größen müssen genehmigt werden, was ab Reifenproduktionsdatum 2020 größere Probleme verursachen kann.

    Aber wie gesagt, bin kein Experte bei diesem Thema. Das scheint jedenfalls ein ziemliches Chaos zu sein.


    Bei meiner XL habe ich vorne 90/90-21 und hinten 120/90-17 und 130/90-17 vor einigen Jahren eintragen lassen (ohne Fabrikatsbindung, jedoch nur paarweise Verwendung).

    Jetzt hoffe ich, dass ich damit keine Probleme habe. Bin aber auch nicht sicher.

  • Bei meiner XL habe ich vorne 90/90-21 und hinten 120/90-17 und 130/90-17 vor einigen Jahren eintragen lassen (ohne Fabrikatsbindung, jedoch nur paarweise Verwendung).

    Dann bist Du ja fein raus, dann dürfte es bei Verwendung dieser Reifengrößen bei Dir nie mehr Probleme geben!


    Gruß

    Jerry

  • Also nochmal.

    Nicht zum TÜV gehen und fragen, sondern gehen und sagen was man will und möchte.

    Ich hab mir ein Termin geben lassen um meine Reifenbindung (also die alten Fabrikate, Dunlop und Britgestone schießmichtot) austragen zu lassen.


    Und nein, unsere Schätzchen haben kein so ein EG- Typengesums. Damals gab es noch keine EG oder EU.

    Das betrifft nur die neuen Mopeds und da wird es schwierig mit anderen Reifen.

    Unsere alten Mopeds sind seither mit den Reifenfreigaben der Hersteller, in den richtigen Größen, ohne Probleme zu fahren und zu TÜVen gewesen.

    Ab dem Herstellungsdatum 2020,des Reifens, geht das nun so nicht mehr.

    Es muß dann der Reifen mit Herstellerbindung eingetragen werden.

    Das will ja wohl keiner! :P

    Also, Reifenbindung, von Reifen die es schon sowieso 25 Jahre nicht mehr gibt austragen lassen.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Das hat sogar dem TÜVler eingeleuchtet, das man ein 25 Jahre alten Eintrag, der zu nichts mehr nutze ist, austragen kann.

    Und schon hat man nur noch eine Reifengrößenangabe auf Felge vorne 1.60-21 und Felge 2.50-17 hinten.

    Fertig und so wird ein Schuh daraus und ich mach jetzt drauf was für ein Reifen gerade kommt in der Größe die eingetragen ist.

  • Dass hört sich gut an:thumbup:. Meine übernächste Fahrt nach Einbau Lima, Regler (noch unterwegs) führt dann zur GTÜ (HU´17). Sind die gleichberechtigt zum TÜV? Streicht er das durch mit Stempel drauf und danach Zulassungsstelle mit neuem Schein?

    Gruß Jürgen

  • GTÜ, weiß ich nicht.

    DEKRA kann es nicht.

    Da gibt es dann ein Abnahmezettel vom TÜV. Mit dem dann aufs Landratsamt, da gibt's dann einen neuen Schein.

    Billig ist es nicht, aber ständig neue Reifen eintragen lassen kostet auch.

  • Ich habe bei meiner vor 18 Jahren auch die Reifengrössen 90/90x21 & 130/80x17 eintragen lassen. Da ich damals einen hintern Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex drauf hatte, wurder dieser Wert leidern mit eingetragen. Nach unserem Südtreffen stand nun ein erneuter Reifenwechsel an und der Neue sollte wieder den alten Wert haben. Bin dann zur DEKRA gefahren und habe den guten Mann gefragt, ob ich den alten Wert neu eintragen müsste. Er ist dann an seinen PC gegangen und hat in der Datenbank nach der PD03 gesucht.

    Dort wird sie mit metrischer Bereifung und den alten Tragfähigkeitsindizes aufgelistet. Sein Ratschlag war, ich könnte ruhig Reifen mit dem ursprünglichen Index fahren, denn das was in der Datenbank steht währe binden (es sei denn, man fährt was ganz anders).

    Wenn also schon die metrische Grössen hinterlegt sind, muss dann überhaupt noch eine Umschlüsselung eingetragen werden?


    BTW: Die im alten Brief aufgeführte Herstellerbindung bezog sich ausschließlich auf die Pkt 20&21, da nur Bridgestone eine Bezeichnung 4PR hatte. Unter 22 & 23 sind die bekannten Tragfähigkeitsindizes aufgefüht, ohne Herstellerbindung.


    Jedenfalls habe ich mir dann die Heidenau K60 Scout's bestellt, allerdings hat mich dann der Reifenwechsler meines Vertauens darauf hingewiesen, dass ich die Reifen nur bis 2024 fahren darf, da diese die Bezeichnung "M+S" trägt, welche ab da an verboten sind.

  • Jedenfalls habe ich mir dann die Heidenau K60 Scout's bestellt, allerdings hat mich dann der Reifenwechsler meines Vertauens darauf hingewiesen, dass ich die Reifen nur bis 2024 fahren darf, da diese die Bezeichnung "M+S" trägt, welche ab da an verboten sind.

    Das kann ich so nicht ganz glauben. Das gilt doch nur dann, wenn der Geschwindigkeitsindes geringer ist als die Höchstgeschwindigkeit des Motorrades.

    Für die XL sollte der Index T vom HEIDENAU K60 SCOUT (bis 190km/h) doch ausreichend sein.

  • "Seit 01. Januar 2018 müssen neuproduzierte Winter- und Ganzjahresreifen zwingend mit dem Schneeflockensymbol versehen sein. Bis dato noch mit M+S-Kennzeichnung versehene Reifen dürfen noch bis 2024 gefahren werden."

    Das bezieht sich doch nur auf Straßenverfhältnisse, bei denen Winterreifen gefahren werden müssen. Ich darf im Winter ja auch mit Sommerreifen fahren, nur nicht bei Glätte und Schneefall und unter 7Grad kaltem Regenwetter und...:D Passiert im Winter auf trockener Straße bei 10 Grad ein Unfall, wird mich niemand wegen meiner Sommerreifen belangen.

  • Das ganze Thema der M+S Reifen basiert auf der zulässigen Geschwindigkeit. Stollenreifen lassen zum Teil die hohen Geschwindigkeiten von aktuellen Groß-Enduros nicht zu.

    Die Hersteller umgingen dann die Freigabe einfach mit dem M+S Kennzeichen. Somit war der Reifen ein Winterreifen und konnte auch auf schnellen Enduros gefahren werden, wenn man den entsprechdenn Aukleber für begrenzte Geschwindigkeit bei M+S Reifen am Fahrzeug hatte.


    Die Zulässigkeit der M+S Kennzeichnung ist jetzt weggefallen und Winterreifen müssen ein Schneeflockensymbol haben. Auch der Geschwindigkeitsindex muss zum Fahrzeug passen passen.

    Daraus resultieren große Probleme für einige Reifenhersteller, denn deren Reifen sind dann nicht mehr für Groß-Enduros mit Geschwindigkeiten jenseits der 200km/h zugelassen.


    Das ganze Thema tangiert unsere XL's nicht, da der Geschwindigkeitsindex "T" von z.B. dem Heidenau immer für die XL ausreichend ist.