• Moin,

    mal ne Frage zu den Blinkern.

    Wenn ich jetzt Ochsenaucgen verbauen möchte, ersetzen die die hinteren Blinker?

    Und würde ich es so dann auch abgenommen bekommen? Da ich gehört

    habe das die Ochsenaugen nur halt vom Werk aus verbaut sein dürfen, ist das richtig?

  • Hallo Volker,

    das kann ich dir ziemlich genau sagen: die aktuell bei den bekannten Stellen (z.B. Tante Louise oder POLO) angebotenen Lenkerendenblinker sind nur als vordere Blinker zulässig. ABER, wenn du dir von Kickstarter die Hella Blinkergläser (für kleines Geld) besorgst, dann sind die Blinker für vorn und hinten zulässig. Die Blinkergläser sind unterschiedlich gekennzeichnet. Was ich aktuell nicht genau weiß ist, bis zu welchen Datum der Erstzulassung das gültig ist. Für meine PD 03 (EZ 1984) gilt es auf jeden Fall.


    Beste Grüße

    Manni

  • Habe das hier gerade gefunden.

    Welche weiteren Vorschriften gelten für Blinker im Ochsenaugen-Stil?

    Am Motorrad dürfen Ochsenaugen-Blinker vorne in der Regel nicht alleine verwendet werden. Zusätzlich müssen auch hintere Fahrtrichtungsanzeiger funktionstüchtig sein. Allerdings dürfen Ochsenaugen-Blinker am Motorrad nur vorne, d.h. ohne andere Anzeiger verwendet werden, wenn die Erstzulassung des Kraftrades 1986 oder früher erfolgt ist.

    Der Abstand zwischen den Blinkern muss zudem mindestens 560 Millimeter betragen. Sie müssen durch andere Verkehrsteilnehmer von hinten ebenso gut zu erkennen sein wie schräg von hinten und bei Mitnahme einer weiteren Person. Die Ochsenaugen-Blinker können als Zubehör mit LED-Leuchtmitteln oder auch Halogenlampen im Handel erworben werden.


    Prüfzeichen und TÜV

    Ochsenaugen-Blinker müssen nicht zwangsläufig vom TÜV geprüft, aber meist eingetragen werden.Ochsenaugen-Blinker müssen nicht zwangsläufig vom TÜV geprüft, aber meist eingetragen werden.

    Um die gesetzlichen Vorgaben, vor allem aber die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, müssen viele Umbauten beim Motorrad-Tuning durch den TÜV geprüft und anschließend in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

    Ebenso verhält es sich in der Regel mit dem Ochsenaugen-Blinker: Der TÜV nimmt die baulichen Veränderungen ab. Mit der ausgestellten Bescheinigung können die Tuning-Maßnahmen dann bei der zuständigen Behörde in den Fahrzeugschein eingetragen werden.