Ansonsten dürft ihr mir gerne euere alten Schilder zuschicken, für die Sammlung am Schuppen!
Sorry Thorsten,
ich sammle selber! Aber ich habe mit meinen alten Autos zusammen nicht soviele Schilder wie Du!
Schöne Grüße
Jerry
Ansonsten dürft ihr mir gerne euere alten Schilder zuschicken, für die Sammlung am Schuppen!
Sorry Thorsten,
ich sammle selber! Aber ich habe mit meinen alten Autos zusammen nicht soviele Schilder wie Du!
Schöne Grüße
Jerry
Bei mir wurde es trotz EZ '85 die XL84, da 85 nicht mehr verfügbar war. Find ich aber vertretbar, da die Kisten 84 auf den Markt kamen.
Hätte sonst die 69 genommen, aber das hab ich schon auf der Gixxer. Wegen Nicky Hayden natürlich.
bei mir wurde es XL -6
XL-604
XL 600 und PD04 waren schon vergeben, da hab ich beides zusammengeschmissen...
PD04 wirds wohl nicht geben, Null vor der Vier geht nicht!
Ich habe
XL 600
?
Bei uns war bei der Zulassung in 2006 die XL8 frei.
Deshalb hatte ich meine XL in den letzten Jahren nicht abgemeldet, obwohl ich die nicht mehr genutzt habe.
Bei Stilllegung bleibt Dir das Kennzeichen erhalten....
Eric
Bei Stilllegung bleibt Dir das Kennzeichen erhalten....
Eric
Ja sollte so sein und ist auch so (meisten).
Mein Kumpel kam letztes Frühjahr mit den Kennzeichen unter dem Arm zum Landratsamt, um sein Auto wieder zuzulassen. Da bekam er die Antwort, dass seine Nummer zwischenzeitlich leider vergeben wurde. Das Amt hat ihm dann neue Kennzeichen spendiert.
Mir ist bekannt, dass die nur für ein Jahr reserviert sind.
Zumindest bei uns im Landkreis.
Ja, das Kennzeichen ist für ein Jahr reserviert, wenn man vorübergehend abmeldet.
Das soll man wohl auch mehrfach verlängern können.
Bei mir sind es aber 10 Jahre geworden, in der die XL angemeldet war, aber nicht genutzt wurde.
In der Zeit war ich auch nicht zum TÜV. Daher konnte ich die auch nicht nutzen.
Natürlich war das zeitlich alles nicht so geplant gewesen. Es hat sich aus verschiedenen Gründen so ergeben.
Na ja, jetzt brauch ich zumindest kein Kurzzeitkennzeichen für die jetzt anstehende Fahrt zu TÜV.
Ist das wirklich so? Früher konnte man mit dem abgelaufenen TÜV noch mal direkt zum TÜV fahren ohne Umwege. Vielleicht hat sich das geändert oder das gilt nicht für so lang abgelaufenen TÜV.
Eric
Vielleicht sollte ich da vorher nochmal nachfragen oder ich schiebe gleich, die nächste Werkstatt mit TÜV ist bei uns um die Ecke.
Das habe ich auch schon gemacht, geschoben und mit Plakette zurück
Deshalb hab ich meine nie abgemeldet . Auch als sie 10 Jahre halb zerlegt herumstand. Niemals gebe ich das alte Kennzeichen (ohne EU) her. Hab meine Initialen und die 1.
Nur die Zulassungsstelle hatte mir das Messer auf die Brust gesetzt, als sie bei Adressänderung feststellte, dass der TÜV schon ewig abgelaufen war. Da hab ich gelernt, dass ein Fahrzeug immer TÜV haben muss, wenn es angemeldet ist. Auch, wenn es zerlegt und nicht fahrbereit ist . Das war Action ohne Ende, aber letztendlich haben wir es geschafft .
ich werde berichten, ob ich irgendwelche Kommentare beim TÜV bekommen habe, sobald ich da war.
Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht, wenn man ein Motorrad länger stehen hat und eh nicht mit fährt,
dass es evtl. so nicht richtig sein könnte. Wie schon geschrieben, war auch nicht vorgesehen, dass es 10 Jahre werden.
Nabend,
das ist leider nicht mehr so, daß das Kennzeichen beim vorübergehendem Stillegen automatisch reserviert bleibt, das war früher mal so.
Das muß man beim Stillegen veranlassen, also reservieren.
Ich weiß das, weil ich das jahrelang gemacht habe, ich habe immer im Winter stillgelegt und dann im Frühjahr wieder zugelassen.
Aber das geht bei uns schon jahrelang nicht mehr automatisch, da ist dann immer der 20er "Wunschkennzeichen" fällig, das ist dann die Reservierung des Kennzeichens.
Und zum Abmelden brauchte man auch schon immer eine gültige HU bzw. einen nicht zu sehr weit abgelaufenen Termin.
Das weiß ich auch aus eigener Erfahrung, jahrelang drüber und abmelden gab eine Anzeige.
Gruß
Jürgen
Der Staat braucht Geld....
Da lohnt sich das Abmelden wirklich nicht mehr.
Eric
Moin,
ich habe letztes Jahr nach 11 Jahren die TA meiner Frau in einer Werkstatt tüffen lassen.
Das ging für die gleiche Strafgebühr beim TÜF wie 1 Jahr überzogen.
Für artgerechte Haltung
Ingo