Neue Reifen für die XL600R / Welche sind zugelassen?

  • Also, wenn die Größe nicht drin steht (auch nicht im Datensatz hinter der HSN/TSN) dann ist das leider nicht zulässig und genau genommen, fährst du ohen Betriebserlaubnis. Ich will hier niemanden belehren, aber zumindest drauf hinweisen, das das evtl korrigiert werden muss.

    Gruß Michael

    Dem kann ich nur zustimmen und die Rennleitung Interessiert es auch nicht das Du so TÜV bekommen hast. Wie steht es so schön im Prüfbericht: Zum Zeitpunkt der Vorführung oder so ähnlich. Heißt wenn hinterher was ist kann das ja geändert worden sein und dann bist Du der Fisch.

  • Wenn der TÜV das so abgenommen hat und ich es nicht besser weiß, da ich kein Anwalt bin, und die Rennleitung mich in 30 Jahren sowieso nur einmal überhaupt je angehalten hat, werde ich so fahren.

    Mich deswegen versicherungstechnisch belangen zu wollen im Falle eines Falles würde ich als Gelinde gesprochen abstrus und völlig lächerlich bezeichnen, da die Reifen sogar eine Herstellerfreigabe beisitzen... also gut ists.

  • Moin,


    manchmal ist es auch besser in der Polizei Kontrolle zu sagen: Sorry Führerschein vergessen oder sorry Fahrzeugschein vergessen! Einfach nur weil es dann einfacher, oder billiger oder beides wird! :)


    Gruß Thorsten 8)

  • Nochmals zur Klärung.

    Ich lege Wert auf Sicherheit, lehne aber persönlich schlichtweg die gewohnte deutsche überkandidelte, abzockende Schildbügerbürokratie ab.


    Hier z.B. die UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG

    für REIFENUMRÜSTUNGEN an HONDA - Krafträdern von Bridgestone welche praktisch die von Mefo in "grün" ist: Hier


    Dort steht u. a. das Zitat:


    ..."Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
    unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO,
    da keine Gefährdung zu erwarten ist.

    Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des §29 (3) StVZO können durch

    die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind."


    Vielleicht hat sich also die Gesetzeslage dahingehend heutzutage wieder mal durch unsere überkandidelte, abzockende Schildbügerbürokratie geändert, was sich aber sicherlich nicht geändert hat, ist die Tatsache das keine Gefährdung durch diese Reifengrößen zu erwarten sind.

  • Vielleicht hat sich also die Gesetzeslage dahingehend heutzutage wieder mal durch unsere überkandidelte, abzockende Schildbügerbürokratie geändert

    Genau, die Gesetzeslage hat sich geändert, und darauf wollte Dich der Ralf aufmerksam machen.

    Keiner hier will Dir etwas böses, im Gegenteil, wir wollten Dich nur vor Ärger bewahren.


    Wir bevorzugen hier nur einen sachlichen Ton, was in den anderen Foren so abgeht, das wollen wir hier nicht.


    In diesem Sinne glaube ich, es ist alles gesagt!


    Schöne Grüße

    Jerry

  • Genau aus diesem Grund habe ich mir die metrischen Größen eintragen lassen. So kann ich völlig entspannt mit meiner LM durch die Gegend juckeln und irgendwelche Kontrollstellen interessieren mich nicht. Leider rücken wir Motorradfahrer immer mehr in den Focus und sind die Buhmänner und die Rennleitung wird auch immer genauer.
    Also in diesem Sinne, jeder wie er denkt.

  • Alles klar und nichts für ungut, die Enttäuschung über meinen Motorschaden hat mich wohl auch etwas aus der Bahn geworfen...tut mir Leid.

  • Aber jetzt mal so wie ich das ganze verstehe.

    Wenn ich Reifen für die XL in Zollgröße kaufe brauche ich wenn im Fahrzeugschein eine Reifenbindung eingetragen ist eine Freigabe vom Hersteller. Wenn keine Reifenbindung eingetragen ist kann ich alle reifen die es noch in Zollgröße gibt paarweise drauf machen. Wenn ich aber Reifen in Metrischer Abmessung montieren will, dann muss ich diese eintragen lassen, denn die Freigaben die es mal gab sind nicht mehr gültig. So habe ich diese Änderungen verstanden und deswegen mir die Reifengrößen bei meiner XL eintragen lassen.

  • Also bei mir steht solch ein Fachchinesisch im Schein das ich bezweifle das dies viele verstehen.

    erstmal unter 15.1=3.00-21/4PR und bei 15.2= 5.10-17/4PR.

    Im Anhang dann:

    Früher Alternativbereifung vorne:90/90-21 48R

    Früher Alternativbereifung Mitte/hinten: 130/80-17 67R* (Mitte fand ich cool :D:D)

    Zu 15.1-15.3 Nur Britgestone Trail Wing-19 bzw.-18 OD.Sumito MO Dunlop K750 Nylon B ZW.K550 Nylon

    Zu15.1-15.3: A.GEN. Vorn 300-21 48R I.V.M HI.5 10-17 67R

    Reifenfabrikatsbindung Gem.Betiebserlaubnis beachten.


    Mein Tüv Prüfer meinte da bei mir unter 17 ein E steht für Einzelabnahme könnte man nix anderes eintragen. ??

    Also fahre ich jetzt mit dem Freigabezettel.


    ScreenShot126.jpg

  • Bei mir steht zwar nix von Früher und Alternativbereifung aber der 90/90-21 und der 130/80-17 so wie der 140/80-17 und auch dieser Merkwürdige Satz

    Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis

  • Ich frage mich ja immer wieder, weiß eigentlich irgend ein Polizist wie diese kryptischen Angaben zu deuten sind, oder können die aufgrund des allgemeinen Unwissens und Chaoses einfach mal nen Überweisungsvordruck raus lassen?

  • Hallo Gege,


    TÜV-Sachverständige und Polizisten sind auch nur Menschen, der eine kennt sich mehr aus, der andere weniger.

    Es gibt auch von beiden Fraktionen solche, die privat Moped fahren, glaube mir, die kennen sich mit der Materie aus, denn sie sind selbst betroffen.


    Am besten, man kennt sich selbst aus, dann können sie dir keinen Schmarrn erzählen.


    Idealerweise kennt man von beiden Sorten welche privat;)


    Schöne Grüße

    Jerry

  • Bei mir steht zwar nix von Früher und Alternativbereifung aber der 90/90-21 und der 130/80-17 so wie der 140/80-17 und auch dieser Merkwürdige Satz

    Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis

    Soweit ich weiß heißt „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubis beachten“, dass nur die Reifen aus der Freigabeliste (FAQ 11.1) bzw. aus dem Fahrerhandbuch freigegeben sind.

    Nur gibt es diese Reifen wohl nicht mehr.


    Bei mir sind zum Beispiel unter Punkt 22 auch anderen Reifen eingetragen als Ausnahmegenehmigung. Sogar in den neuen Größen 90/90-21 und 130/80-17. Nur gibt es diese Reifen auch nicht mehr in der Größe. ?‍♂️

    Spannend ist, dass man bei Threads , wo es um Reifen geht, das Popcorn holen kann. ??


    Viele Grüße Dirk

  • Ich habe vor ca. 15 oder 20 Jahren bei mir die Größen 90/90-21 sowie 120/90-17 und 130/80-17 in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Ohne Fabrikatsbindung jedoch nur gleicher Reifenhersteller und Typ vorne und hinten.

    Jetzt habe ich festgestellt, dass diese Eintragung nur in meinem alten Fahrzeugschein steht. Irgendwann bekam ich mal einen neuen Schein und da steht das nicht mehr drin. Ich führe immer eine Kopie des alten Scheins mit mir. Aber vielleicht wäre es besser wenn ich mir die Eintragungen auch in den neuen Schein schreiben lasse.

  • Als ich kürzlich mit meinem Deutz beim TÜV war wollte ich die Hinteren reifen eintragen lassen, da diese auch nicht

    im Brief stehen. Bin seid 20 Jahren mit den Reifengrößen unterwegs gewesen und wenn der beim TÜV gefragt hat habe ich immer gesagt steht im nur im alten Brief drin. Dann habe ich nachgeschaut und festgestellt das die da auch nicht drin stehen. Also Unterlagen zusammen gesucht und lässt sie eintragen. Dann beim TÜV, die kann ich dir eintragen wenn du unbedingt Geld los werden willst, führe die Bescheinigung mit und gut ist, da dein Schlepper den Typschlüssel 0 hat ist das so zugelassen. Dann habe ich ihn auf meine XL angesprochen ob er mir die Reifenbindung streicht und diesen unverständlichen Satz gemäß Betriebserlaubnis.

    Die Antwort war klar kein Problem. Jetzt muss ich es nur noch machen und dann ist Ruhe.

  • Bei mir war's der Azubi.

    Der Prüfer hatte nur zugeschaut...war aber im ähnlichen Alter wie der Azubi.

    Als ich ihm sagte, dass es die Reifenbindung, die im Schein eingetragen ist, so, länger schon nicht mehr gibt, als er alt ist, hatte er es auch gleich eingesehen :D

  • Jetzt grabe ich das Thema hier mal aus:

    Ich brauche für die PD04 neue Reifen. Im Schein ist auch alles nur in Zoll eingetragen.

    Da muss ich mal schauen, ob ich Zoll oder etwas Metrisches nehme.


    Für die ganzen Reifen, die man bekommt, sind aber Schläuche vorgesehen.

    Wie haltet ihr das bei der PD04, die ja Schlauchlos-Felgen haben?

    Fahrt ihr die trotzdem mit Schlauch?

    Ich denke, dass ein Schlauch schon Sinn macht, wenn man im Gelände unterwegs ist. Der ist im Zweifel schnell getauscht und passt besser ins Gepäck als ein Ersatzreifen. Oder sehe ich das falsch?


    Entschuldigt die blöden Fragen. Das ist alles totales Neuland für mich.