Reifenfreigaben - Wer weiß was genaueres

  • Ja, vielleicht. Aber lass uns mal überlegen.

    Du hast mir erzählt , dass du Conti Twinduro Reifen hast.

    Ich schaue gerade für dich bei Conti.

    Da steht das wieder und eindeutig:

    "Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.

    Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90).

    Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen."

    Dann hast du mir richtig gesagt was hier steht:

    photo_2022-06-14_17-15-31.jpg

    Vorne Angabe in Zoll = OK

    Und hinten Angabe in Metrisch = Nicht OK

    <X

    Tolle Wurst. Was soll das denn ?


    Was stehen denn für Reifengrößen auf deinen Reifen drauf und was steht in den Papieren ?


    P.S. ich sehe gerade, dass die bei Conti schrieben, dass man diese Reifen auf der ND03 begutachten lassen muss.

    Also kommt laut Conti der

    "Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

    Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

    Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"

    Schöne Grüße, Micha.

    Et hätt noch immer joot jejange...

  • Ich schreibe trotzdem schon mal weiter, was ich zum Thema Reifen so alles finden konnte:

    Hier: https://www.bmvi.de//SharedDoc…nation-kraftraeder.html#1

    Steht unter andrem folgendes drin:

    pasted-from-clipboard.png

    Also alle Fahrzeuge die nicht EU-typgenehmigt sind müssen eine Eintragung der montierten Reifen bekommen.


    Was ist ein nicht EU-typgenehmigt Fahrzeug ?

    Quelle hier: https://www.michelin.de/auto/s…ungen-an-motorr%C3%A4dern

    pasted-from-clipboard.png

    Daraus folgt:

    pasted-from-clipboard.png


    Also was ist jetzt ein anderer Reifen ?

    Müssen jetzt alle, die im Fahrzeugschein z.B. ND03 Yokohama Y696 oder Sumitomo Dunlop K5 stehen haben, eine Eintragung für einen aktuellen Reifen durchführen lassen ?

    Ich glaube ich fahre noch mal zu einen TüV und frage noch mal nach.

    Schöne Grüße, Micha.

    Et hätt noch immer joot jejange...

  • Bei mir sind Reifen von Conti Twinduro aber in den zölligen Größen drauf, so wie in den Papieren eingetragen. Trotzdem besteht die Herstellerbindung. Das heißt die Reifen müssen eingetragen werden.

    Und ja, es müssen Abweichungen zum Reifenhersteller bei Markenbindung eingetragen werden, auch wenn es die eingetragenen Reifen nicht mehr gibt. Bürokratischer Schwachsinn mit dem sich jede Menge Geld verdienen lässt. Einige haben darauf keine Lust und werfen das Fahrzeug einfach weg, Nachhaltiger Bürokratenschwachsinn. <X

  • Ok.

    Dann wäre der erste Schritt, bei Conti anzufragen ob die die alte Bescheinigung für den Hinterreifen in Zoll noch für dich haben. Aslo für 4,60 - 17. Die existiert betimmt noch, steht aktuell nur nicht online.

    Schöne Grüße, Micha.

    Et hätt noch immer joot jejange...

  • Um den Thread aus der Pottrunde im Bergischen nicht zu zerreißen habe ich hier mal die Beiträge, die sich mit dem Thema der Reifenfreigaben für unsere alten Schätzchen beschäftigen, hier zusammengefasst.

    Bitte alle neuen Beiträge zum Thema Reifen dann ab jetzt direkt hier posten.

  • Mahlzeit.

    Ich bin heute zum TüV gefahren.

    Übrigens haben die da keine grauen Kittel mehr, sondern dunkelblaue Polohemden;)


    Er hat die Papiere kontrolliert.

    Dann die auch die TSN = Typschlüsselnummer

    pasted-from-clipboard.png

    in sein PC eingegeben und festgestellt, dass darin die ABE Nummer von Heidenau

    pasted-from-clipboard.png

    so zum Typ eingetragen ist.


    Also jetzt zum 3. mal die Aussage:

    Die Bereifungsempfehlung von Heidenau mitführen und gut ist.

    Wichtig hierbei ist, dass die alten Zoll-Dimensionen übereinstimmen.

    Auf dem Reifen

    auf der Bereifungsempfehlung

    und

    im KFZ-Schein

    Also im meinem Fall ist das so gut und OK.


    Aber, wenn wie beim motorradbastler die Bereifungsempfehlung auch in metrischen Dimensionen ausgeführt ist, muss das eingetragen werden.

    Da aber tatsächlich beide Reifen vom Thomas in den alten Zoll Dimensionen verbaut sind, sollte das Ok sein, wenn er die alte Bereifungsempfehlung von Conti bekommen würde.

    Da würde ich mal bei Conti nachfragen. Die haben das bestimmt noch. Aber heutzutage nicht mehr online gestellt.


    Wer also Reifen mit metrischen Dimensionen, die auf dem Reifen geschrieben stehen fahren will, muss eintragen lassen.

    Schöne Grüße, Micha.

    Et hätt noch immer joot jejange...

  • Moment,


    wenn ich das doch richtig im Gedächtnis habe haben wir bei der PD 03 doch 4 Reifeneintragungen, einmal Vorderrad und Hinterrad mit Reifenbindung und einmal Vorderrad und Hinterrad nur mit der Größe und dem Lastindex. Nach den letzteren Ziffern dürfen wir doch alle Zollreifen dieser Größe auch von verschiedenen Herstellern fahren. Mir wurden damals auch noch die Metrischen Reifengrößen eingetragen mit der Einschränkung Vorne und Hinten gleicher Hersteller.


    Für artgerechte Haltung


    Ingo


    PS.: für die PD03 gibt es eine D und eine EU Zulassung

    XL600R PD03 in artgerechter

    XR 600 R PE04 in fast artgerechter Haltung (ich muss das Straßenvorderrad runterfahren)

    XL600V PD06 für den Rest

    MASH Two Fifty für meine Frau

  • Für meine XL habe ich 1997 folgende Reifengrößen eintragen lassen:

    Vorne 90/90-21
    Hinten 120/90-17 oder 130/80-17

    Jeweils nur mit gleichem Reifenhersteller vorne und hinten und Reifen Typ gültig.

  • @ Schotterpaesse : Wie hast du das ganz praktisch gemacht ? Hast du einfach beim TÜV darum gebeten oder wie geht das ? Ich möchte mir das auich so eintragen lassen. Was muss ich dafür tun ?

  • Wie Schotterpässe das gemacht hat, weiß ich nicht. Ich bin mit den ganzen Freigabebescheinigungen aus den FAQ zum TÜV und habe argumentiert, dass die eingetragenen Reifen vor 40 Jahren zu kaufen waren, jetzt aber nicht mehr. Außerdem wurden in der Zwischenzeit die Größenbezeichnungen nach ETRTO von Zoll auf Millimeter umgestellt. Ergebnis:

    img20220623_08114789.pdf

    Damit bin ich erstmal zufrieden. Die Bezeichnung M/C (= Winterreifen) lasse ich bei der nächsten turnusgemäßen HU austragen.

    Viel Erfolg allen, die sich die neuen Reifengrößen eintragen lassen wollen.

    Noch ein Argument: wir reden bei unseren Kisten über Höchstgeschgwindigkeiten von theoretisch 150 km/h, praktisch von 120 km/h. Das ist ein anderer Schnack als die Hypersportler mit mehr als 300 km/h.


    Beste Grüße

    Manni

  • Ich bin damals mit einer Bescheinigung zum TÜV gefahren und dann hat er es ohne große Diskussion eingetragen. Da es schon lange her ist, weiß ich jetzt leider nicht mehr, welche Bescheinigung das war (von einem Reifenhersteller oder von Honda). Ich konnte auch in meinen Unterlagen nichts mehr finden.


    IMG_20220623_0003.jpg

  • Ich war mittlerweile bei drei TÜV / DEKRA / GÜT- Prüfern und jedesmal gab es eine andere Aussage. Was aber alle gemeinsam hatten: Einfach die Reifenbindung austragen geht nicht, dann muss das neue Fabrikat eingetragen werden.

    Ich suche weiter. ?

  • Dirk, bevor du einen Prüfer ansprichst, frag mal nach, ob er aaS ist und Abnahmen nach $21 durchführen darf. Die "normalen" Prüfer, gerade bei GTÜ, dürfen solche Eintragungen garnicht vornehmen. Die dürfen nur die normale HU und AU durchführen.


    Beste Grüße

    Manni

  • Hallo,

    Manni:

    Meintest Du wirklich "Winterreifen"?

    Ich kenne M/C nur als Bezeichnung Motorcycle auf Reifen.

    Irgendwann und irgendwo hab ich gelesen, das der Felgendurchmesser, ich glaube bei 13, 14 und 15 Zoll Felgen bei Auto und Motorradreifen nicht gleich ist.

    Aber wie gesagt, "M/C" bedeutet, glaube ich, Motorradreifen, nicht Winterreifen.

  • Dirk, bevor du einen Prüfer ansprichst, frag mal nach, ob er aaS ist und Abnahmen nach $21 durchführen darf. Die "normalen" Prüfer, gerade bei GTÜ, dürfen solche Eintragungen garnicht vornehmen. Die dürfen nur die normale HU und AU durchführen.


    Beste Grüße

    Manni

    da werde ich dann mal vorher fragen.

    Danke und viele Grüße Dirk

  • Moin Leute schaut doch mal in Eure Fahrzeugscheine. Dort stehen die Reifengrößen 2mal drin mit unterschiedlichen Lastindizes. Und wenn ihr bei der Reifenbindung schaut gilt die nur für die ersten beiden Ziffern, die anderen beiden sind ohne Reifenbindung!

    Als mir die Bindung ausgetragen wurde hatte ich Heidenaus drauf auf denen beide Größen standen, da hatte der Prüfer keine Argumente mehr.

    Für artgerechte Haltung

    Ingo

    XL600R PD03 in artgerechter

    XR 600 R PE04 in fast artgerechter Haltung (ich muss das Straßenvorderrad runterfahren)

    XL600V PD06 für den Rest

    MASH Two Fifty für meine Frau

  • Hallo Ingo,

    Ich denke es sieht bald jeder Fahrzeugschein anders aus. Wenn ich hier schon einige gesehen habe, dann waren alle anders und auch anders als meine beiden.

    Viele Grüße Dirk

  • Micha, du hast Recht. Weiß auch nicht, was mich da für eine Erkenntnis heimgesucht hat