Drosselung auf 25KW und Reifenbindung (TÜV), Erfahrungen

  • Hallo,


    da ich meine XL600R zuletzt vor über 2,5 Jahren für die Fahrt zum TÜV bewegt habe, bekommt diese nun mein Neffe.


    Wegen der derzeitigen Führerscheinregelung muss aber eine 25KW Drossel verbaut werden. Diese kostet gut 100 Euro inkl. Gutachten.

    Damit kann man dann wohl zum TÜV fahren, dann auf der Zulassungsstelle einen entsprechenden neuen KFZ-Schein ausstellen lassen.

    1.Fachfrage: Klappt das wirklich so einfach bzw. hat das jemand aus diesem Forum schon gemacht?


    Es sind ca. 20 Jahre alte Stollenreifen montiert. Eigentlich sind die gut, bei Nässe wollte ich den jungen Mann so nicht fahren lassen.

    Deshalb wollte ich neue Reiufen kaufen.

    Jetzt lese ich bei mopedreifen.de:
    "Diese Reifenkombination darf zukünftig nur noch genutzt werden, wenn die Reifen vor 2020 gebaut wurden.
    Ansonsten gilt: Diese Reifenkombination muss bei einer Prüfstelle (Dekra/TÜV) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Bitte klären Sie VOR dem Kauf, ob der zuständige TÜV diese Reifenkombination bei Ihrem Motorrad abnimmt und einträgt.
    Die entsprechenden „alte Freigaben“ bzw. wenn vorhanden neuen „Herstellerbescheinigungen“ senden wir per E-Mail beim Reifenkauf zu."

    2. Fachfrage: Was soll dieser Käse? Trägt der TÜV das dann wieder ein, oder eventuell sogar nicht? Ich dachte, dass sei nicht mehr notwendig?




    Vielen Dank und Grüße von Malte

  • Reifen sind ein heißes Thema, über das hier schon öfters diskutiert wurde. Die ursprünglichen Größen und Fabrikate sind nach 40 Jahren nicht mehr wirklich zu beschaffen. Frag vorher bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach, ob er dir die Reifenbindung austrägt. Nach der Drosselung ist die Kiste ja noch langsamer als vorher. Wenn er darauf eingeht, hast du die große Auswahl und keine Probleme mehr. Dumm nur, dass viele aaS sich nicht darauf einlassen.


    Viele Erfolg

    Manni

  • Hallo Malte,

    Ich habe hier im Ruhrgebiet keinen TÜV gefunden, der mir die Reifenbindung austrägt. Jetzt war ich nur bei sieben unterschiedlichen Stellen, aber danach hatte ich kein Bock mehr.

    Also mit der Bescheinigung vom Reifenhersteller zum TÜV, die Reifen freigeben lassen, 100,- Euro gezahlt, zur Zulassungsstelle die Reifen eintragen lassen, nochmal paar Euro fünfzig gezahlt und gut.

    Die TÜV Prüfer verstehen den Aufwand auch nicht, aber keiner läßt sich darauf ein die Bindung nur auszutragen.

    Andere Möglichkeit wäre zu Mannis Prüfer zu fahren. 😉😂

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Dirk

  • Also meine gute Erfahrung ist, erst mal zum TÜV, mit den Herren reden, mit den Papieren in der Hand und erklären, dass die Reifen die da eingetragen sind, es seit 30 Jahren nicht mehr gibt ;)

    Meiner hat's dann auch gleich eingesehen.

  • Also meine gute Erfahrung ist, erst mal zum TÜV, mit den Herren reden, mit den Papieren in der Hand und erklären, dass die Reifen die da eingetragen sind, es seit 30 Jahren nicht mehr gibt ;)

    Meiner hat's dann auch gleich eingesehen.

    Das habe ich sieben Mal in meiner bekannt liebenswürdigen Art gemacht 😉…… leider ohne Erfolg. Habe ich wohl etwas falsch gemacht. 🤷‍♂️🙈

  • Also meine gute Erfahrung ist, erst mal zum TÜV, mit den Herren reden, mit den Papieren in der Hand und erklären, dass die Reifen die da eingetragen sind, es seit 30 Jahren nicht mehr gibt ;)

    Meiner hat's dann auch gleich eingesehen.

    Genau so habe ich es auch gemacht. Das Argument ist schlecht von der Hand zu weisen.


    Viele Grüße,

    Manni, der morgen früh leider wieder zurück nach hause fliegen muss (schnief, hier ist es so schön: 26°C im Schatten, strahlend blauer Himmel, ...)

  • Ich hatte nach dem Reifenwechsel im letzten Jahr die Reifen-Hersteller Bescheinigung mit dem Kfz.-Schein bei der HU abgegeben.

    Das hat aber niemand weiter interessiert. Es ist auch nichts eingetragen worden. Es gab nur die Plakette. :/

  • O.K. - Danke für die Infos.

    Ich mache das dann so wie Uwe, weil es sich pargmatisch anhört.

    Mit neuen Reifen und der 25KW-Drossel und den dazugehörigen Zettelchen einfach zum TÜV fahren.


    Reifen wollte der junge Mann die "MICHELIN ANAKEE ADVENTURE".

    Das sind dann eher Straßenreifen, oder?


    Vom Einbau der "Drossel" mache ich noch 2-3 Fotos.

    Ich hatte beim TÜV in IN noch nie größere Probleme.

    An meinem Golf 1 Cabrio habe ich z.B Cu-Ni-Bremsleitungen verbaut, nachdem er die alten bemängelt hat.

    Das darf man angeblich ja auch nicht, obwohl die nur Vorteile haben.....


    VG von Malte

  • Bei der Drosselung vom Roller meines Sohnes wollte der TÜV zusätzlich zu dem Gutachten

    auch noch eine schriftliche Bestätigung von mir, dass die aufgeführten Teile verbaut wurden.

  • Moin,

    bin ich zu dumm oder zu altmodisch? Zumindest die XL600R HAT VON WERK KEINE REIFENBINDUNG!!!!

    Sie hat im Original 4 Reifeneintragungen:

    1. VR 3.00-21 mit Reifenbindung

    2. HR 5.10-17 mit Reifenbindung

    Und

    3. 3.00-21/4PR OHNE REIFENBINDUNG

    4. 5.10-17/4PR OHNE REIFENBINDUNG


    da sind sogar verschiedene Hersteller erlaubt!

    Den gleichen Hersteller habe ich mit bei der Eintragung der metrischen Reifengrößen eingehandelt (90/90-21 54S & 130/80R13 65S)


    Für artgerechte Haltung


    Ingo

    XL600R PD03 in artgerechter

    XR 600 R PE04 in fast artgerechter Haltung (ich muss das Straßenvorderrad runterfahren)

    XL600V PD06 für den Rest

    MASH Two Fifty für meine Frau

  • Hallo Ingo,


    dann ist bei dir alles gut.

    Aber ich denke, es ist nicht original, dass keine Reifenbindung in den Papieren steht.

    Bei meinen beiden PD03 habe ich die Größen, die Du unter 3. und 4. stehen hast und ganz unten unter 22 steht bei beiden und auch bei meiner RD02 „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebsanleitung beachten“. Und da sind genau zwei Reifen benannt, die es verständlicherweise nicht mehr gibt.


    Von den sieben Prüfern, die ich gesprochen habe, haben zwei (einmal GTÜ und einmal DEKRA) auch gesagt, dass sie die neue Regelung total unsinnig finden und dass sie bis 2021 auch die neuen Größen ohne Bindung eingetragen haben. Aber dann gab es wohl eine klare schriftliche Anweisung von oben, dass dies so nicht mehr erlaubt ist.

    Ich denke bei TÜV-Prüfungen wird niemand etwas sagen, wenn andere Reifen aufgezogen sind und man wird den Stempel bekommen, solange die Größen, rein technisch, passen.

    Man wird erst ein Problem bekommen (und das auch nicht immer), wenn mal ein hochmotivierter Polizist nachguckt oder bei einem Versicherungfall jemand genauer hinguckt.


    Viele Grüße Dirk


    P.S.

    Der Thread ist jetzt zum Reifenthread geworden anstelle der 25KW Frage.
    War wohl auch meine Schuld. Sorry. 🙈😊

  • O.K. - Danke nochmal.

    Das mit den Reifen geht wohl klar.

    Zur Drossel :): Es wird der Ansaugquerschnitt mit Blenden versehen!

    Das ist zumindest nicht ganz so sinnfrei wie den Auslassquerschnitt zu reduzieren.

    Ich berichte dann wie es beim TÜV war und wie sich die XL mit den 25KW fährt.

    Grüße von Malte

  • malte01

    Hat den Titel des Themas von „Drosselung auf 25KW, Erfahrungen“ zu „Drosselung auf 25KW und Reifenbindung (TÜV), Erfahrungen“ geändert.
  • Hi, ich war heute beim Schnelltüv.

    Plakette in 12min von Einfahrt auf dem Hof bis Abfahrt.

    Der Prüfer hatte Spaß und hat auch selbst zur Testfahrt angetreten.


    In der Zeit habe ich auch nach den Reifen gefragt.


    Die alte Reifenbindung war ihm egal.

    Der Herstellerbescheinigung war ich auch egal, wollte er gar nich erst sehen.


    Ihn hat nur interessiert, ob die Reifengröße auf dem Reifen identisch ist zum Fahrzeugschein ist, in meinem Fall alles in Zoll.


    Falls ich mal Reifen in metrischer Größe fahren will, muss eine Einzelabnahme erfolgen.

    Dazu empfahl er:

    1. Mit dem späteren Abnehmer sprechen und Umrechnungsunterlagen vorlegen.

    2. Reifen kaufen und montieren.

    3. Fahrzeug zur Einzelabnahme präsentieren.

    4. Wenn alles Ok, würde er mir dann die zölligen und die metrischen Dimensionen eintragen und die alte Reifenbindung austragen.

    5. Dann darf ich alles fahren, was diese zölligen oder metrischen Dimensionen hat, auch pure Straßenreifen.

    Schöne Grüße, Micha.

    Et hätt noch immer joot jejange...