Antworten auf die FAQs zum Thema mit dem Motorrad und Kleinkraftrad nach Frankreich haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Definitionen
Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt
Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Helmpflicht
Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht.
Fahren mit Sozius
Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.
Geschwindigkeit
Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).
Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.
Autobahnnutzung
Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Die Mindestgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 40 km/h. Unter normalen Umständen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) darf die linke Spur nur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h befahren werden.
Beiwagen
Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern die Zulassungsbescheinigung dies vorsieht.
Warnweste
Seit 1.01.2016 müssen auch Krafträder eine Warnweste mitführen. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
Handschuhpflicht
Seit dem 20. November 2016 besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht Handschuhe zu tragen. Die Handschuhe müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Ansonsten droht eine Geldbuße.