Beiträge von admin

    Ok OK, ich gestehe deine Anfrage gelesen zu haben... Habe auch drüber nachgedacht....leider habe ich dir keine Antwort geschrieben. Tut mir leid, und es lag nicht an Marmelade und Bier....


    Und nun noch meine Stellungnahmen zu deiner Anfrage:


    Nach meiner Auffassung zu unserem Projekt bleiben unsere FAQ auch in unseren Reihen. Also nur mit Anmeldung.

    Die FAQ wurden von unseren Foristi sehr präzise und aufwendig aufgebaut. Unser Projekt lebt vom mitlesen, mitmachen und mitarbeiten. Das hat sich bewährt und mach dieses Forum so lesenswert..


    Ich hoffe ich konnte meine Ansicht gut und verständlich rüber bringen.


    Gruß Michael

    Ich hatte es mit dem Alkohol und Öl gemacht. War eine Zeit ganz ansehnlich. Härtete aber in der Sonne und der Außentemperatur wieder stark aus.


    Gruß Michael

    Hallo,

    ich habe mal den Schmutzfänger von meinem NV50MSD aus 1983 nach folgender Methode bearbeitet:

    Hier mal der Text aus dem alten Thema in einem anderen Forum:


    Isopropanol und Wintergrünöl 3:1 plus Wärme soll Gummi bzw. Kautschuk auch wieder weich machen.

    das ist eigentlich fast das Gleiche wie Alkohol-Essigsäure Gemisch:

    3 Teile Isopropanol = Alkohol

    1 Teil Wintergrünöl = aromatischer Ester = entsteht aus Carbonsäure (z.B. Essigsäure) +Alkohol (Wintergrünöl - "das ätherische Öl besteht zu über 98% aus dem Ester Methylsalicylat")

    "Ester entstehen durch die Reaktion einer Säure und eines Alkohols ..... unter Abspaltung von Wasser. Es gibt Ester von organischen Säuren (z. B. Carbonsäuren wie Essigsäure,.....).......

    Carbonsäureester sind Ester der Carbonsäuren mit der funktionellen Gruppe –COOR. Sie setzen sich aus einem Säureteil und einem Alkoholteil zusammen."


    Alternativ soll einlegen / einreiben mit Ultimate Diesel auch einweichen.

    Damit könnte man ja mal anfangen. Diese Info hatte ich damals noch nicht.

    Diesel und Gummi kommen ja aus der gleichen Chemischen Gruppe.


    Gruß Michael

    Hallo Gege and Friends...

    Wir haben noch nie über die Getränke auf den Treffen diskutiert ! Und werden es hoffentlich auch nicht.

    Ich hatte das Kronenbourg als Platzhalter für die Getränke eingefügt die dem Veranstalter am einfachsten zum Treffen passen.


    Und der wortkarge Michael aus Westfalen wird es wie immer machen.... Er trinkt und geniesst das was vor Ort im „Ausschank“ ist.


    Gruß Michael

    Hallo Martin,

    Das ist ja Schade mit dem Verkauf.


    ABER.....


    Wir sind ja sicherlich ein wenig jeck, aber blind kauften auch wir keine XL.


    Bitte ein paar Bilder und Daten.. PD03 oder 04 ? LM oder RM ?


    Gruß Michael

    Hallo Gege, die besten Wünsche zu deinem Geburtstag.


    Feier schön und genieß den Tag.


    Deinen Geschenkewunsch habe ich auch gelesen und bringe Dir etwas Marmelade mit zum Treffen....


    Lieben Gruß


    Michael

    Antworten auf die FAQs zum Thema mit dem Motorrad und Kleinkraftrad nach Frankreich haben wir hier für Sie zusammengestellt.


    Definitionen

    Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.


    Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt


    Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.


    Helmpflicht


    Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht.


    Fahren mit Sozius


    Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.


    Geschwindigkeit


    Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.


    Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).


    Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.



    Autobahnnutzung

    Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Die Mindestgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 40 km/h. Unter normalen Umständen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) darf die linke Spur nur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h befahren werden.


    Beiwagen

    Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern die Zulassungsbescheinigung dies vorsieht.


    Warnweste

    Seit 1.01.2016 müssen auch Krafträder eine Warnweste mitführen. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.


    Handschuhpflicht

    Seit dem 20. November 2016 besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht Handschuhe zu tragen. Die Handschuhe müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Ansonsten droht eine Geldbuße.

    Das ist mal eine Ansage...Ich freue mich wieder von dir zu lesen.

    Ich gratuliere natürlich auch deiner Verlobten zu dieser weisen Entscheidung...:saint::saint:

    Ich wünsche Euch einen guten Sommer und vielleicht stressfreie Vorbereitungen zu eurer Hochzeit.


    Wann ist noch gleich das Datum ???;):/:whistling:


    Bis die Tage...


    Gruß Michael

    Hallo manni,

    Sehr interessantes Projekt. Wir würden uns freuen wenn du dieses mit Fotos und Beschreibungen hier einstellen willst.

    Zum Abschluss kommt es dann als pdf in unsere faq.


    Gruß Michael