• Hallo zusammen, laut Aussage der DEKRA sind LED-Lampen erlaubt,wenn: -die Lampen ein Prüfzeichen ( E-Nummer) haben -die ursprüngliche Farbe erhalten bleibt ( weiß, gelb, rot), blaue Beleuchtung gibt es nicht! -gleiche Lampenart gleiche Farbe hat ( gilt eher für Pkw, wo Lampen paarweise verbaut sind, zB. Kennz-bel.) Im Zweifelsfall ist auch eine Sichtprüfung durch Demontage möglich, wobei mein Prüfer der Meinung war, dass er nicht auf die Idee käme da irgendwo dranrumzuschrauben. Der ist allerdings kurz vor der Rente und sieht manches schon etwas entspannter wo sich die Jungspunde erst mal noch beweisen müssen, denn auch die Prüfer werden geprüft! Das sollte eigentlich vom Bundesland unabhängig sein, die Tagesform eines Prüfers lassen wir jetzt mal außen vor. Viele Grüße Lutz