zugelassene Reifen

  • Hallo, letztens bekam ich vom Postmann eine Vorderradfelge (ebay) für meine LM. Als Draufgaben waren zwei weitere gut erhaltene Reifen (Bidgestone Trailwing) dabei: vorne: 90/90-21M/C 54H hinten: 120/90-17M/C 64S Die sehen erstmal ganz passend aus. Kann ich die aufziehen? In den Papieren steht ja was anderes (3.00-21, bzw. 5.10-17). Und: Damals beim Kauf neuer Reifen hatte der Moped-Händler so ein Programm, oder so eine Website (?) wo er einfach nur Honda PD04 eingab und der Rechner alle zugelassenen Reifen (Hersteller, Modell) auflistete. Hat jemand so einen link? Gruß Peter

  • Hallo Peter, grundsätzlich kannst du auf deinem Motorrad jeden Reifen fahren, wenn dieser über eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" verfügt. Du musst diesen dann auch nicht eintragen lassen sondern nur diesen Wisch mit dir führen. Ich fahre zwar eine PD03 aber die Freigaben der Hersteller sind m.W. auch für die PD04 erhältlich. Einfach mal bei den Herstellern vorbei gockeln. Wir hatten einige Freigaben auch mal in unserer Datenbank. Hab mir mal die Mühe gemacht und ein paar rausgesucht. Dieter Vielleicht wieder was für die FAQ? Gruß Andi

  • Moin Andi, die PD04 hat Tubeless Felgen/Reifen und ist daher wahrscheinlich mit der PD03 nur bedingt vergleichbar. @Peterle

    Zitat

    vorne: 90/90-21M/C 54H hinten: 120/90-17M/C 64S

    und

    Zitat

    (3.00-21, bzw. 5.10-17).

    sind das gleiche Maß nur einmmal in metrich (mm) und einmal in Inch. Man kann sich die metrische Umrechnung des Maßes bei einem "Gut Gelauntem Mann in Grau" problemlos zusätzlich eintragen lassen. Bei einem "Schlecht Gelauntem Mann in Grau" (SGMG) beißt man sich die Zähne aus,da diese SGMG dann des Rechnens und dem Berücksichtigen evtl. gesetzlichen Toleranzen unfähig oder unwillens sind. In dem Fall hilft nur eine andere Prüfstelle und lass dir in dem Zusammenhang keine Reifenbindung aufschwatzen!! Für artgerechte Haltung Ingo

  • Hallo @Ingo Das spielt doch für den Reifen überhaupt keine Rolle ob da ein Schlauch drin ist oder nicht. Hab mal 3 Stück rausgesucht. Identisch mit PD03, Freigabe vorhanden. Gruß Andi

  • Vielen Dank für Eure Antworten! Vorne passt es ja dann. Nur hinten leider nicht. Vielleicht schreibe ich wirklich einfach mal Bridgestone an. Gruß Peter

  • Hier mal die Freigabeliste von Honda. http://www.honda.de/fahrerhand…freigaben_Reifenliste.pdf Bei der PD04 steht eine blaue 2 Das bedeutet das jeder Reifen dieser Größe gefahren werden kann. Nun gibt es aber nur Zollgrößen in dieser Liste. Macht aber nix weil dir der Tüvler mit dieser Liste und einer Umrechnungstabelle dann ganz easy die metrischen Größen ohne Herstellerbindung einträgt. Dann brauchst du keine Einzelfreigabe mehr.

  • Moin, dort steht

    Zitat

    2 Enduro-Krafträder unseres Verkaufsprogrammes, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 22 und 23 (bzw. bei manchen Modellen Ziffer 20 und 21) zusätzlich eine Reifengrößenbezeichnung dieser Art, d.h, mit Tragfähigkeits- und Geschwindigkeits Index haben, können mit Reifen eines jeden Herstellers in der dort aufgeführten Kennzeichnung ausgerüstet werden. Zusätzlicher Hinweis unter: Erläuterungen, Punkt 2.2

    Zitat

    2.2. Fahrzeugtypen mit und ohne Herstellerbindund Diese Fahrzeuge haben in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 20 und 21 (bzw. auch Ziffer 22 imd 23) in der Regel eine Fabrikatsbindung, die unter Bemerkungen Ziffer 33 beschrieben ist. Zusätzlich sind noch unter Ziffer 22 und 23 (biw. Ziffer 20 und 21) in den Fahrzeugpapieien Reifenkennzeichnungen aufgeführt, die keiner Fabrikatzsbindung unterliegen. Dies bedeutet, daß Reifen eines jeden Herstellers in der dort aufgeführten Größenkennzeichnung und gleicher oder höherer Geschwindigkeitskategorie und Tragfähigkeit gefahren werden können, ohne daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich wird. Zusätzliche Hinweise auf die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers sind zu beachten.

    das ist für die PD03 sehr praktisch aber:

    Zitat

    Dies bedeutet, daß Reifen eines jeden Herstellers in der dort aufgeführten Größenkennzeichnung

    bedeutet doch für die PD04 das sie schlauchlose Reifen fahren müssen, da das TL (für Tube Less) zur Größenkennzeichnung gehört. Es kann sein das ich mich täusche, aber ich habe irgendwann mal gehört, das sich die Flankenwinkel bei Schlauchlosen und Schlauchfelgen und damit auch bei den Reifen unterschiedlich sind. Deswegen halte ich Freigaben für TT Reifen auf TL Felgen für problematisch, das wird kaum ein Prüfer eintragen aber Papier ist Papier und mit der obigen UBB kannst du fahren, wenn du das möchtest. (mit PD03 Felgen ist das sicherlich gar kein Problem). Das ist meine persönliche Interpretation und Meinung welche hier gerne diskutiert und auch zerissen werden kann Für artgerechte Haltung Ingo

  • Hallo [/quote]das wird kaum ein Prüfer eintragen aber Papier ist Papier. Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Ãœberwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich. 1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen. 2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt. 3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Gruß Andi

  • Moin Andi, ich bestreite ja nicht das er fahren darf, das meinte ich mit Papier ist Papier. "Er darf mit dem Papier fahren." Ich behaupte aber das ein Ingenieur mit sachverstand (also jemand der auch Reifenbindungen austragen würde) keine TT Reifen auf einer TL Felge einträgt und dieses, meiner bescheidenen Meinung nach, völlig zu recht. Ich würde so auch nicht fahren wollen. Für artgerechte Haltung Ingo

  • Hallo, noch eine kleine Frage zum Alter der Reifen. Bei Autoreifen soll ja eine 4stelige DOT Nummer mit Kalenderwoche und Herstellungsjahr drauf sein. Trifft das für Motorradreifen nicht zu oder habe ich da was übersehen? Gruß Peter

  • Hallo Peter Da hast du wohl wirklich was übershen. Auch auf den Motorradreifen gibts diesen Ovalen einguß der Kalenderwoche und der ersten Ziffer des Jahres. Aufgepasst, zB. 9 kann 2009 aber auch 1999 sein und früher. Schau nochmal genau nach, ich meine es steht immer nur auf einer Seite. Gruß Jürgen

  • Hallo Peter und all, im Anhang eine Bescheinigung von Honda. Man darf auf der PD04-Felge (TL) einen TT-Reifen mit Schlauch fahren. Schöner Gruss aus Oberbayern. Kale

  • Hallo, also dürfte ja nun das hier http://www.xl600.de/cms/upload…en/schlauchreifenpd04.pdf zusammen mit dem hier Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Ãœberwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich. 1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen. 2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt. 3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. 4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden auch den letzten Zweifler an der Rechtmässigkeit und der Unbedenklichkeit einer Verwendung von TT-Reifen auf den PD04 Modellen überzeugen. Eindeutiger gehts aber jetzt nicht mehr, oder? Gruß Andi