Treffen Süd was geht in Frankreich!

  • Hi Leutz,


    Bekanntlich steht ja das Treffen Süd in Frankreich an! Stellst sich die Frage wie sind die Nachbarn so drauf!?

    Was ist Vorschrift!? Motorradbekleidung, Alkoholtester, Warnweste, etc......


    Ich hab da bestimmt nur Halbwissen!


    Soll ja gut werden, wer weis was......:)


    Gruß Thorsten 8)

  • Antworten auf die FAQs zum Thema mit dem Motorrad und Kleinkraftrad nach Frankreich haben wir hier für Sie zusammengestellt.


    Definitionen

    Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.


    Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt


    Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.


    Helmpflicht


    Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht.


    Fahren mit Sozius


    Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.


    Geschwindigkeit


    Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.


    Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).


    Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.



    Autobahnnutzung

    Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Die Mindestgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 40 km/h. Unter normalen Umständen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) darf die linke Spur nur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h befahren werden.


    Beiwagen

    Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern die Zulassungsbescheinigung dies vorsieht.


    Warnweste

    Seit 1.01.2016 müssen auch Krafträder eine Warnweste mitführen. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.


    Handschuhpflicht

    Seit dem 20. November 2016 besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht Handschuhe zu tragen. Die Handschuhe müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Ansonsten droht eine Geldbuße.

    Es grüßt der "wortkarge" Westfale

    Michael aus der grünen Eifel.

  • Servus beinander,


    ich habe noch reflektierende Aufkleber für meinen Schuberthhelm gefunden. Anbei auch diese Hinweise:


    "Tipp: Zur weiteren Verbesserung Ihrer Erkennbarkeit im Straßenverkehr empfehlen wir Ihnen, die zusätzlichen im Lieferumfang beiliegenden Reflexaufkleber am Helm anzubringen.


    Achtung: Bei Einsatz des Helmes in Frankreich sind weitere reflektierende Sicherheitsaufkleber verpflichtend im Stirn- und Rückenbereich sowie links und rechts am Helm anzubringen."


    Stimmt das so noch oder hat sich irgendwas geändert? Müsste ich nachrüsten und wenn ja, wieviele Quadratzentimeter wären Vorschrift? Wer weis was?


    Schöner Gruss aus Oberbayern.

    Kale

  • Sind doch alles nur Empfehlungen, oder. Ich würde es bei der Rundfahrt ggf. auf eine Massenverhaftung ankommen lassen. So‘n großen Knast ham die im Elsass ned.

    R.

    Sometimes it takes a whole tank of fuel before you can think straight.

  • Hi,

    ich habe mich grad mal schlau gemacht, Bei Louis auf der Homepage:

    Helm- und Handschuhpflicht

    Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen.

    Hinweis: Motorradfahrer und Beifahrer müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.


    + Empfehlenswerte Produkte: Visier und Helmreiniger, Imprägnierung, reflektierende Aufkleber »



    Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:


    „… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
    1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
    2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“

    Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.


    Französische Vorschriften

    Ein sehr eindeutiges Gesetz definiert die Eigenschaften der reflektierenden Elemente eines zugelassenen Motorradhelms.


    4-Punkte-Zusammenfassung:


    1. Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, 1 auf jeder Seite des Helms befinden:

    vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts und links.


    icon-reflex-helmet-2.svg

    Vorne

    icon-reflex-helmet-1.svg

    Seite

    icon-reflex-helmet-3.svg

    Hinten


    2. Die Oberfläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen.

    a. Beispiel 1: ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge (4,3 x 4,3 = 18,5 cm²)

    b. Beispiel 2: Louis Aufkleber mit 18,4 cm²


    3. In jedes 18 cm²-Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und eine Mindestbreite von 2 cm mit einer vollständig reflektierenden Oberfläche eingetragen werden können.

    Beispiel: Ein Rechteck von 2 cm Breite und 9 cm Länge


    4. Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen oder gefaltet werden und sie dürfen nicht "das mechanische Verhalten des Helmes beeinflussen".


    Passende Reflex-Helmsticker findest du hier »


    icon mit ausrufezeichenSollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht genehmigt. Es könnten erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.

  • Tach,


    ok, bleibt spannend! 8|


    Also ECE hat keiner meiner Klapphelme, obwohl einer Aktuell ist aber alle haben (E3) eingenäht! Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab sollte es passen!?!


    Ein Paar neue Handschuhe sind fällig, nur das paar Held Handschuhe haben das CE Zeichen drin!


    Reflektor Aufkleber fehlen bei allen Helmen!


    Was ich jetzt noch gefunden habe ist:


    Max 0,5 Promille.....

    Warnweste pro Nase

    Verbandskasten muss beim Motorrad nicht

    Führerschein muss mit

    Fahrzeugschein muss mit

    Perso oder Reisepass muss mit


    Grüne Versicherungskarte muss mit, das Ding hat bei mir noch nie den Weg aus dem Ordner gefunden. Zu allem übel kann das Ding auch noch ablaufen! Eine XL hat nur noch bis 7.19, aber mehr wie gültig muss ja nicht, die frage ist reicht hier eine Kopie auch!?!


    Gruss Thorsten!! 8)

  • Ich muss jetzt nicht wirklich Aufkleber auf meinen Helm machen, oder?

    Hatte ich letztes Jahr auch nicht.

  • In Frankreich interessiert das anscheinend kein Schwein (keiner fährt dort damit rum, soweit ich das gesehen habe).


    Also wenn wir das alle akribisch einhalten - auch die weithin sichtbaren Helmbapperln - kommt unsere Rundfahrt ja förmlich wie 'ne Invasion. Wir werden damit wohl eher negativ auffallen <X

    R.



    Sometimes it takes a whole tank of fuel before you can think straight.

  • Das bleibt ja jedem selbst überlassen, ob er alles einhält. Apropos, wer kennt alle deutschen Regeln UND hält sie auch noch ein? Da war vor ein paar Tagen die Reifen -Größen -Debatte. Kann , muß, soll.

    Es kann halt in Frankreich richtig teuer werden, die haben nicht solche Spielzeug-Bußgelder wie Deutschland.

    @ Thorsten, nach meinen Recherchen wird die grüne Versicherungskarte empfohlen: https://www.ifz.de/motorradfahren-im-ausland/