Ja, vielleicht. Aber lass uns mal überlegen.
Du hast mir erzählt , dass du Conti Twinduro Reifen hast.
Ich schaue gerade für dich bei Conti.
Da steht das wieder und eindeutig:
"Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90).
Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen."
Dann hast du mir richtig gesagt was hier steht:
Vorne Angabe in Zoll = OK
Und hinten Angabe in Metrisch = Nicht OK
Tolle Wurst. Was soll das denn ?
Was stehen denn für Reifengrößen auf deinen Reifen drauf und was steht in den Papieren ?
P.S. ich sehe gerade, dass die bei Conti schrieben, dass man diese Reifen auf der ND03 begutachten lassen muss.
Also kommt laut Conti der
"Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"