Einladung XL-Treffen Süd 2025, Do. 3.7. – So. 6.7.2025
In 74638 Waldenburg in der Ziegelhütte am Pumpenhaus
Koordinaten 49.174353 , 9.641380
Der Örtliche Schlepperverein „Bieberstaler Bergschnauferl“ stellt mir freundlicherweise das Gelände und das Pumpenhaus zur Verfügung. Den Duschwagen habe ich schon gebucht. Strom und Wasser ist vorhanden. Nicht gern gesehen sind Heizlüfter und das befahren der Waldwege mit der einzigen Ausnahme des Weges der zum Gelände führt. Ein Badesee ist ganz in der Nähe.
Wie immer wird es am Freitag und Samstag je eine Ausfahrt geben.
Die Anreise, ist ab Donnerstag, dem 03.07.25 möglich. Ich werde am Donnerstag ab ca. 14 Uhr vor Ort sein. Frühstück: EUR 5,-€ pro Tag. Abendessen für Freitag und Samstag: EUR 19,-- pro Abend.
Da ich die Kosten für Wasser und Strom tragen muss, so wie eine Spende für das Gelände brauche möchte ich diese Kosten mit einer Übernachtungspauschale von EUR 8,- pro Nacht und Person abdecken.
Für alle, die am Donnerstag anreisen, besteht die Möglichkeit Essen vor Ort zu bestellen. Die Getränke werden vor Ort abgerechnet! Um den Überblick zu behalten und den Aufwand einschätzen zu können, bitte ich Euch um Anmeldung per Mail (ralfhosang@web.de) Anmeldeschluss ist der 15.06.2025.
Nur wer sich per E-Mail anmeldet, wird für das Essen und Frühstück eingeplant.
Alle anderen sind natürlich auch gern willkommen, doch dann gilt Selbstversorgung!
Jetzt noch ein Satz, der sein muss. Die Teilnahme am Treffen schließt die Zustimmung zu dieser Haftungsausschluss Erklärung ein:
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Jeder Teilnehmer handelt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Gegenüber dem Veranstalter und dessen Beauftragten entsteht bei Sach-, Vermögens- oder Personenschäden kein Regressanspruch. Der Teilnehmer trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für sein Handeln. Jeder Teilnehmer hat sich bei der Veranstaltung so zu verhalten, dass er sich, Besucher, Personal des Veranstalters und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt. Beim Befahren des Veranstaltungsgeländes muss das Fahrzeug der StVZO entsprechen. Für den ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jeder Fahrer benötigt eine für gültige Fahrerlaubnis – Es besteht Helmpflicht. Eltern haften für ihre Kinder! Fahren ohne Helm oder unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten!
Gruß Ralf